Prinz gegen Republik: Seit die Forderungen der Hohenzollern an das Land Brandenburg geleakt wurden, tobt eine bundesweite Debatte – auch um die Deutungshoheit über deutsche Geschichte. Der Nachfahre des letzten deutschen Kaisers, Georg Friedrich Prinz von Preußen, fordert enteignete Kunstobjekte zurück – und eine Entschädigung in Millionenhöhe. Vor Gericht spitzt sich alles auf eine Frage zu: Halfen die Hohenzollern den Nazis zur Macht? Georg Friedrich Prinz von Preußen ist wohl der zurzeit umstrittenste Hochadelige der Nation. Bisher kannte ihn die breite Öffentlichkeit, wenn überhaupt, von seiner prunkvollen “Kaiser-Hochzeit” mit Sophie Prinzessin von Preußen in der Potsdamer Friedenskirche 2011. Der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers galt als zurückhaltend, höflich und sympathisch. Bis eine folgenschwere Indiskretion alles änderte. Ein Insider leakte ein geheimes Dokument aus den Verhandlungen, die die Hohenzollernfamilie seit Jahren mit Bund und Ländern führt. Es geht um eine Millionen-Entschädigung für enteignete Schlösser und um die Eigentumsklärung tausender Gemälde, Skulpturen, Möbel, Fotos und dergleichen mehr. Wem gehört das Erbe der Hohenzollern: Den Nachkommen des Kaiserhauses oder dem Staat? Der Forderungskatalog der Hohenzollern entfesselte einen Sturm der Entrüstung. “Prinz Raffke”, “Vom Stamme Nimm”, “der Clan” titelten deutsche Zeitungen von “taz” bis “FAZ”. Die öffentliche Meinung scheint sich einig – die Forderungen der Hohenzollern sind maßlos und geschichtsvergessen. Auf Seite der Hohenzollern wird betont, der Prinz tue nichts anderes, als seine Bürgerrechte wahrzunehmen: Er möchte klären, ob er Restitutionsansprüche auf enteigneten Besitz auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hat. So wie es Hunderte Bundesbürger vor ihm getan haben. Aber darf ein ehemals regierendes Adelshaus die gleichen Rechte für sich in Anspruch nehmen wie ein einfacher Bürger? Wird hier nicht das Volk, das einst den Reichtum des Kaiserhauses finanzierte, ein zweites Mal zur Kasse gebeten? Das Grundgesetz garantiert zwar den Schutz von Privatbesitz, aber was ist bei einem Kaiser-Nachfahren wirklich Privatbesitz? Nachdem Wilhelm II.