Geldschrankknacker Willi Knust gibt zwar zu, einen Einbruch begangen zu haben, behauptet jedoch, ein Unbekannter habe ihm die gesamte Beute gestohlen. Mit seinem reuigen Geständnis möchte er mildernde Umstände herausholen. Pflichtverteidiger Dr. Haupt plädiert auf Freispruch, als die Herstellerfirma feststellt, dass der Geldschrank unmöglich so von Knust geöffnet werden konnte – dieser bleibt jedoch stur bei seinem Geständnis. Beim Lokaltermin muss Willi Knust den Beweis antreten: Er soll den Geldschrank noch einmal knacken.